Institutionelles Schutzkonzept

Die Pfarreien, Verbände und Einrichtungen des Bistums oder in bischöflicher Trägerschaft sind gehalten ein Konzept zu erstellen, das darauf ausgelegt ist, Standards für die Prävention von Gewalt im engen wie im weiten Sinn sowie sexualisierter Gewalt zu erstellen. Es geht darum, gemeinsam Haltungen im Umgang miteinander zu finden und Standards für Präventionsmaßnahmen für freiwillig Engagierte und Hauptamtliche zu setzen.

Die Pfarrei St. Reinhildis hat sich im Jahr 2018 zusammen mit allen anderen Kirchengemeinden aus dem Dekanat Ibbenbüren auf den Weg gemacht, um ein solches Konzept – im Auftrag des Kirchenvorstandes St. Reinhildis – zu entwickeln.