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Die Mitarbeitenden in unserer Kirchengemeinde werden vertreten durch die Mitarbeiter/innenvertretung (MAV). Die Arbeit der MAV und die weiteren arbeitsrechtlichen Bestimmungen sind verbindlich ausgestaltet in der kirchenlichen Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO) der Bistümer in NRW.
Die Mitarbeitenden werden vertreten durch: