Neue Gottesdienstordnung ab 1. Juli 2026

In den vergangenen Monaten wurde der Handlungsbedarf zur Neugestaltung der Gottesdienstordnung aufgrund der schwindenden Gottesdienstbesucherzahlen immer deutlicher. Als Nebeneffekt sollen mit der Neuordnung auch Personalengpässe bei Urlaub, Krankheiten und Fortbildungen gemildert werden.

Der Pfarreirat hat deshalb in seiner letzten Sitzung nach eingehender Beratung mit einer Vertreterin der Küster und dem leitenden Kirchenmusiker folgende Gottesdienstordnung beschlossen, die am 1. Juli d. J. - zunächst für ein Jahr - in Kraft treten wird:

 

 

Gottesdienste am Sonntag

 

Vorabendmessen:

Samstag         17:00 Uhr           St. Antonius und St. Bonifatius

Samstag         18:30 Uhr           St. Marien 

 

Sonntagsmessen:

Sonntag           9:00 Uhr            St. Anna

Sonntag          10:30 Uhr           St. Antonius und St. Kalixtus

Sonntag          18:00 Uhr           St. Bernhard

 

Werktagsgottesdienste:

Die Werktagsmessen werden um eine Stunde vorverlegt, d.h.:

Montag        18 Uhr Christus König Ostenwalde

Dienstag      18 Uhr St. Anna Dreierwalde

Mittwoch     18 Uhr St. Antonius Hörstel

Donnerstag  18 Uhr St. Kalixtus Riesenbeck

Freitag         18 Uhr St. Marien Bevergern

 

Die Gottesdienste in den Seniorenheimen bleiben unverändert; Gottesdienste für Kindergärten und Schulen werden individuell abgesprochen.

Die Regelungen für die Hochfeste (Ostern, Weihnachten etc.) werden in der nächsten Sitzung des Pfarreirats beschlossen und dann veröffentlicht.

 

Alle Beteiligten bitten um Verständnis für die Änderungspläne und stehen für Rückfragen zur Verfügung.