In den vergangenen Monaten wurde der Handlungsbedarf zur Neugestaltung der Gottesdienstordnung aufgrund der schwindenden Gottesdienstbesucherzahlen immer deutlicher. Als Nebeneffekt sollen mit der Neuordnung auch Personalengpässe bei Urlaub, Krankheiten und Fortbildungen gemildert werden.
Der Pfarreirat hat deshalb in seiner letzten Sitzung nach eingehender Beratung mit einer Vertreterin der Küster und dem leitenden Kirchenmusiker folgende Gottesdienstordnung beschlossen, die am 1. Juli d. J. - zunächst für ein Jahr - in Kraft treten wird:
Gottesdienste am Sonntag
Vorabendmessen:
Samstag 17:00 Uhr St. Antonius und St. Bonifatius
Samstag 18:30 Uhr St. Marien
Sonntagsmessen:
Sonntag 9:00 Uhr St. Anna
Sonntag 10:30 Uhr St. Antonius und St. Kalixtus
Sonntag 18:00 Uhr St. Bernhard
Werktagsgottesdienste:
Die Werktagsmessen werden um eine Stunde vorverlegt, d.h.:
Montag 18 Uhr Christus König Ostenwalde
Dienstag 18 Uhr St. Anna Dreierwalde
Mittwoch 18 Uhr St. Antonius Hörstel
Donnerstag 18 Uhr St. Kalixtus Riesenbeck
Freitag 18 Uhr St. Marien Bevergern
Die Gottesdienste in den Seniorenheimen bleiben unverändert; Gottesdienste für Kindergärten und Schulen werden individuell abgesprochen.
Die Regelungen für die Hochfeste (Ostern, Weihnachten etc.) werden in der nächsten Sitzung des Pfarreirats beschlossen und dann veröffentlicht.
Alle Beteiligten bitten um Verständnis für die Änderungspläne und stehen für Rückfragen zur Verfügung.

